Lesen Sie hier die archivierte Meldung vom 02.04.2020

Besichtigung freier Gärten aktuell nicht möglich

Seit dem 01. April gilt in eine neue Rechtsverordnung für den Freistaat Sachsen, welche die bisher geltende Allgemeinverfügung ersetzt.

 

Im §1 Grundsatz heißt es: "Jeder wird anlässlich der Corona-Pandemie angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Meter einzuhalten."

 

Selbstverständlich gibt es auch triftige Gründe die Wohnung zu verlassen. So gilt etwa laut §2 Pkt. 14 eine Ausnahmeregelung für den Besuch des "eigenen Kleingartens, [...] allerdings ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder im Ausnahmefall mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person,"

 

Aus diesem Grund bitten wir Sie um Verständnis, dass die Kleingärtnervereine angehalten sind, aktuell keine Besichtigung freier Gärten durchzuführen.

 

Selbstverständlich können Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit dem jeweiligen Vorstand aufnehmen, wenn Sie einen freien Garten entdeckt haben, der Ihr Interesse geweckt hat.

 

Eine Besichtigung kann jedoch erst erfolgen, wenn die Ausgangsregelungen gelockert wurden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gut.

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