Lesen Sie hier die archivierte Meldung vom 06.04.2020
Neues Gesetz für Vereine - Mitgliederversammlungen in Pandemiezeiten
Mitgliederversammlungen und Vorstandswahlen stehen derzeit in vielen Kalendern von Kleingärtnervereinen. Doch können die geplanten Termine aufgrund der aktuellen Kontaktsperre nicht durchgeführt werden.
Viele Vereine stehen vor der Frage, was nun zu tun ist. Die Option Versammlungen und Wahlen virtuell durchzuführen benötigte bis vor kurzem noch eine eindeutige Regelung in der Vereinssatzung. Ein Problem für jene Vereine, die diesen Passus nicht übernommen haben.
Nun hat der Staat reagiert und Sonderregelungen getroffen, die am 28.03.2020 in Kraft getreten sind.
Die ausführlichen Informationen zum Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie finden Sie hier:
https://rkpn.de/vereinsrecht/veroeffentlichungen/neues-gesetz-zur-mitgliederversammlung.html