Lesen Sie hier die archivierte Meldung vom 10.06.2020

Umweltamt schränkt Wasserentnahme mit Allgemeinverfügung ein

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der geringen Wasserführung in Dresdens Bächen und Flüssen untersagt das Umweltamt ab Sonnabend, 6. Juni 2020, bis 15. Oktober 2020, die Wasserentnahme mittels Pumpen aus oberirdischen Gewässern im Stadtgebiet Dresden.

Zusätzlich verboten ist ab diesem Tag die Wasserentnahme mit Handgefäßen aus den Bächen zum Zweck der Bewässerung.

Die Allgemeinverfügung betrifft vorwiegend Anlieger und Eigentümer, aber auch alle diejenigen, die darüber hinaus Gießwasser aus den Bächen schöpfen.

Ausgenommen von der Allgemeinverfügung sind die Elbe und in punkto Wasserentnahme mit Handgefäßen die Vereinigte Weißeritz sowie der Lockwitzbach.

Werden bei Gewässerkontrollen Verstöße festgestellt, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das Bußgeld beträgt mindestens 50 Euro.

Die Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern ist im Amtsblatt 23 vom 5. Juni erschienen.

Fragen beantwortet das Umweltamt unter Telefon 0351-4886241.

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