Lesen Sie hier die archivierte Meldung vom 30.06.2022
Keine Wasserentnahme aus Teichen, Bächen und Flüssen
Allgemeinverfügung verbietet Wasserentnahme ab 1. Juli
Der Natur macht die anhaltende Trockenheit verbunden mit den hohen Temperaturen sichtbar zu schaffen. Da selbst mit gelegentlichen Niederschlägen keine baldige Besserung der Lage zu erwarten ist, hat die Untere Wasserbehörde der Stadtverwaltung eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern ausgesprochen.
Diese gilt vom 1. Juli bis zunächst 15. Oktober 2022.
Damit ist in diesem Zeitraum die Wasserentnahme mittels Pumpen und die Wasserentnahme mit Handgefäßen aus Teichen, Bächen und Flüssen zum Zweck der Bewässerung verboten. Ausgenommen von der Allgemeinverfügung ist die Elbe.
Eine Beschränkung der Grundwasserbenutzung muss aktuell noch nicht ausgesprochen werden. Der sparsame Umgang mit dem Schutzgut Grundwasser sollte aber selbstverständlich sein.
Die Allgemeinverfügung betrifft vorwiegend Anlieger und Eigentümer, aber auch alle diejenigen, die darüber hinaus Gießwasser aus Teichen, Bächen und Flüssen schöpfen. Werden bei Gewässerkontrollen Verstöße festgestellt, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Das Bußgeld beträgt mindestens 50 Euro.