Schlichtung im Kleingartenverein

So läuft eine Schlichtung beim Schlichtungsausschuss

Zu Beginn eine Vorbemerkung:

In unserer Arbeit mit den streitenden Parteien haben wir stets Neutralität zu gewährleisten.

 

Nachdem der Antrag von euch über die Geschäftsstelle des Stadtverbandes bei uns eingegangen ist, wird dieser Antrag auf der nächsten Zusammenkunft des Ausschusses beraten.

 

Zur Bearbeitung eures Antrages haben wir drei Möglichkeiten:

  • Es wird ein Schlichtungsverfahren durchgeführt,
  • Es wird eine Mediation eingeleitet oder
  • Der Antrag wird abgelehnt, da eine Schlichtung auf der Grundlage der Geschäftsordnung des Ausschusses nicht nötig oder möglich ist.

Über das Ergebnis unserer Beratung werdet ihr dann schriftlich informiert.

 

Das Schlichtungsverfahren sowie die Mediation sind außergerichtliche Verfahren, mit denen vor Anrufen eines Gerichtes, verbands- bzw. vereinsinterne Streitigkeiten mit Bezug auf das Vereins- bzw. Pachtrecht beigelegt werden sollen. Eine anwaltliche Vertretung der Parteien ist nicht zulässig.

 

Bei einem Schlichtungsverfahren und einer Mediation wird die Gegenpartei des Antragstellers zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert. Nach Eingang dieser schriftlichen Stellungnahme der Gegenpartei werden der Termin und der Ort für ein mündliches Schlichtungsverfahren bzw. eine Mediation durch uns bestimmt. Dieser Termin ist von uns so zu planen, dass alle Parteien anwesend sind.

 

In der Praxis haben wir Schlichtungsverfahren mehrfach auch vor Ort in den jeweiligen Kleingartenanlagen durchgeführt. Dabei sehen wir uns den konkreten Grund des Streites unter Einbeziehung des Vereinsvorstandes an und können so in bestimmten Fällen eine fundierte Empfehlung geben.

Wird im mündlichen Verfahren keine Einigung erzielt, werden also die erarbeiteten Empfehlungen des Ausschusses nicht akzeptiert, ist die Schlichtung gescheitert. Ein Widerspruch gegen die Empfehlungen ist grundsätzlich nicht möglich.

 

Bei Scheitern des Schlichtungsverfahrens werden die Beteiligten auf die Möglichkeiten zur Beilegung des Konfliktes auf dem Zivilrechtsweg hingewiesen.

 

Nun noch ein kurzer Gedanke zur Mediation.

Mit Hilfe eines neutralen Mediators (Vermittlers) werden Konflikte mit Einverständnis der Parteien in einem transparenten Verfahren gelöst. Der Mediator achtet während des Verfahrens darauf, dass keine Beleidigungen und Beschimpfungen stattfinden und jede Partei die Möglichkeit hat, seine Darstellungen und Probleme auf den Tisch zu legen. Ziel des Verfahrens ist eine gemeinsame Lösung zu finden. Der Mediator selbst gibt keine Lösung vor, sie wird gemeinsam mit den Konfliktparteien erarbeitet. Zum Schluss der Mediation kann es zu einer gemeinsamen Vereinbarung kommen.

 

Wichtig: Alles, was bei einer Mediation besprochen wird, bleibt unter den Anwesenden und wird nicht nach außen getragen.

Es gibt  Vereine, die einen eigenen Schlichtungsausschuss gemäß ihrer Satzung haben. Für uns ist es ein aufrichtiges Bedürfnis diesen Ausschussmitgliedern zu helfen und sie zu unterstützen.

 

Die Sitzungen des Schlichtungsausschusses finden sich im Terminkalender.