Endlich Kleingärtner!?
Ein Wort vorab...
Viele Mythen gehen um, wenn es um Kleingärten geht.
- Was hat es mit der Anbaupflicht auf sich?
- Ist ein Pool im Garten erlaubt?
- Wie groß darf eine Laube sein?
Damit es keine bösen Überraschungen gibt, haben wir die wichtigsten Eckdaten hier zusammengefasst.
Wer jetzt schon liest, muss sich später nicht ärgern.
Zunächst ist es wichtig sich bewusst zu machen, dass ein Kleingarten vordergründig das Ziel der Bewirtschaftung zum Zweck der eigenen Versorgung mit Obst und Gemüse hat. Der Anbau von Essbarem steht also ganz klar im Vordergrund. Um Missverständnisse auszuschließen, hat der Gesetzgeber hierfür eine Anbaufläche von mindestens 1/3 des Gartens definiert.
Wer also bei einem Garten an schöne Blumen, Hollywoodschaukel und Pool denkt, sollte sich zunächst fragen, ob ein Kleingarten wirklich das Richtige ist.
Bei der Gelegenheit sei gleich darauf verwiesen, dass zwar ein mobiles Badebecken im Kleingarten erlaubt ist, in den Boden eingelassene Pools hingegen sind eindeutig verboten. Die konkreten Maße und Füllmengen für die maximal zulässigen Badebecken stehen in der Rahmenkleingartenordnung, die jeder Pächter bei der Gartenübergabe erhält.
Wichtig außerdem: Gartenvereine können die Regelungen, die der Landesverband Sachsen der Kleingärtner verbindlich festgelegt hat, weiter einschränken. Ein Verein kann folglich laut eigener Gartenordnung das Aufstellen von Badebecken untersagen.
Die wichtigsten Eckdaten eines Kleingartens im Überblick:
- für die Pacht eines Kleingartens ist die Mitgliedschaft im verpachtenden Kleingartenverein zwingend erforderlich
- die maximale Pachtfläche soll 400qm nicht überschreiten
- es gilt eine Anbaupflicht von Obst und Gemüse auf mindestens 1/3 der Pachtfläche
- pro Parzelle ist lediglich ein Bauwerk erlaubt (z. B. eine Laube oder ein Geräteschuppen)
- die Laubengröße soll höchstens 24qm betragen (inkl. überdachter Sitzfläche / Terasse / ...)
- eine Laube ist in einfacher Ausstattung erlaubt
- die wichtigsten Regelungen für die pachtkonforme Bewirtschaftung eines Kleingartens finden sich im Bundeskleingartengesetz, im Unterpachtvertrag und in der Rahmenkleingartenordnung (RKO) des Landesverband Sachsen der Kleingärtner e. V.
- jeder Kleingartenverein hat als Vereinsregelwerk eine bindende Satzung und kann außerdem Regelungen für die eigene Anlage mittels Gartenordnung festlegen (diese dürfen Gesetze und Regelungen aus dem Bundeskleingartensetz und der Rahmenkleingartenordnung weiter einschränken)
- selbstverständlich gelten auch in einem Kleingartenverein alle Gesetze und Ordnungen, die die jeweilige Kommune betreffen wie zum Beispiel die Sächsische Bauordnung, das Sächsische Naturschutzgesetz, u.s.w.
Im Zweifelsfall hilft im Vorfeld ein ausführliches Gespräch mit dem Vereinsvorstand. Wer dann für sich beschließt, dass die Pflichten eines Kleingärtners zu streng und die Möglichkeiten zu eingeschränkt sind, für den ist vermutlich ein Erholungsgarten die bessere Alternative.
In den meisten Fällen in Dresden verpachtet ein Kleingärtnerverein im Auftrag des Stadtverbandes seine Parzellen an Vereinsmitglieder. Um einen Garten pachten zu können muss man folglich Mitglied im entsprechenden Kleingartenverein werden.
Da in Dresden die Nachfrage nach Kleingärten uneingeschränkt hoch ist und viele Vereine mittlerweile mit Wartelisten arbeiten, lohnt sich eine zeitige Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Vorstand. Er kann Auskunft geben zur Vereinssatzung, Pacht- und Mitgliedsbeiträgen, der Rahmenkleingartenordnung, eventuellen Aufnahmegebühren, etc.
Einige Vereine bieten auch probeweise kleinere Flächen in Gemeinschaftsgärten. So lässt sich ganz einfach herausfinden, ob der eigene Alltag ausreichend Zeit für die Pflanzenpflege lässt.
Der Vereinsvorstand entscheidet im übrigen darüber, wer eine Parzelle pachtet, nicht der abgebende Pächter. Leider lassen vor allem Kleinanzeigen häufig einen anderen Eindruck entstehen. Darum müssen wir eins hier ganz deutlich sagen: Ein Kaufvertrag (mit dem abgebenden Pächter) allein ermächtigt nicht zur Nutzung der Parzelle. Das Nutzungsrecht kommt erst mit dem Unterpachtvertrag zustande, der eine Vereinsmitgliedschaft voraussetzt.
Wer eine Parzelle in einem Kleingärtnerverein bewirtschaften möchte wird zunächst Mitglied im Verein und pachtet im nächsten Schritt eine freie oder frei werdende Parzelle. Den entsprechenden Unterpachtvertrag schließt Ihr mit dem Kleingärtnerverein (in dem Ihr auch Mitglied seid). In den meisten Fällen wurde die Parzelle vorher bewirtschaftet, so dass sich bereits Stauden, Blumen, Obst, Gemüse, etc. im Boden befinden. Vielleicht gibt es sogar eine Laube auf dem Pachtland?
Den Wert der Anpflanzungen und Bebauungen ermittelt der Kleingärtnerverein bei der Kündigung durch den Vorpächter und hält den Wert in einem Wertermittlungsprotokoll fest.
Faktisch gehören diese Dinge dem Vorpächter. (Ausnahmen lassen wir an dieser Stelle mal außen vor.)
Wer eine Parzelle übernimmt kauft also dem Vorpächter bestehende Bepflanzungen und Bebauungen ab.
Das gilt übrigens auch für nicht (mehr) zulässige Bepflanzungen und / oder Bebauungen. Eine detaillierte Auflistung sowie eventuell zu verrechnende Rückbaumaßnahmen werden im Wertermittlungsprotokoll schriftlich festgehalten. Das Wertermittlungsprotokoll soll verhindern, dass zu hohe Ablösesummen gefordert werden. Lasst es Euch also auf jeden Fall zeigen oder in Kopie aushändigen.
Achtung: Das Wertermittlungsprotokoll gilt nicht für bewegliche Güter!!!! Sollte der Vorpächter noch andere Gartenutensilien (Harke, Regentonne, Komposter, Schubkarre, ...) oder Mobiliar in der Laube haben, müsst Ihr mit ihm eine gesonderte Kaufvereinbarung dafür treffen!!! Hier gilt die freie Marktwirtschaft.
Wenn Ihr diese Tipps beachtet, steht Eurer Zukunft als KleingärtnerIn eigentlich nichts mehr im Weg.
PS: Das klingt alles komplizierter als es ist. Im Zweifelsfall wendet Euch immer an den Vorstand. So verhindert Ihr Missverständnisse und Unklarheiten.
Regeln ändern sich, so ist das auch im Kleingarten. Damit unsere Pächter immer auf dem neuesten Stand sind, empfehlen wir den Abschluss eines "Gartenfreund"-Abos. Der Gartenfreund ist eine bundesweite Zeitung für Kleingärtner, mit vielen Tipps zu Anbau, Pflanzenkrankheiten und vielem mehr.
Außerdem hat Dresden einen eigenen, regionalen Teil, in dem ganz konkret Dresdner Themen aufgegriffen werden. Das entsprechende Formular ist auf der ➹Service-Seite zu finden. Die Abgabe erfolgt bestenfalls über den Vereinsvorstand an den Stadtverband.
Und nicht zuletzt sollte noch der Abschluss mindestens einer Laubenversicherung auf der To-Do-Liste eines jedes Kleingärtners stehen.
Auch in Dresden waren in den letzten Jahren immer mal wieder Brandstifter in Anlagen unterwegs. Was am Ende übrig bleibt ist Sondermüll, der kostenpflichtig (und vor allem kostspielig!) entsorgt werden muss.
Seit 2025 ist im übrigen der Nachweis einer Laubenversicherung im Unterpachtvertrag geregelt. Wer den Garten nicht im Rahmen der Hausratversicherung abgesichert hat, kann sich auf der Seite ➹Versicherung über die Rahmenbedingungen unseres Partners, der LKV informieren.