Die Laubenversicherung (LIG) bietet umfassenden Schutz für Vereinsmitglieder sowie für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner.
Sie deckt Schäden an genehmigten oder gesetzlich zulässigen Baulichkeiten auf Kleingartenpachtflächen gemäß dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ab. Darüber hinaus sind auch die darin befindlichen kleingartenüblichen Gegenstände versichert.
1. Versicherungsschutz für Baulichkeiten (Gebäude) auf Kleingartenrundstücken
• Feuer
• Glasbruch
• Sturm und Hagel
2. Versicherungsschutz für kleingartenübliche Inhalte der versicherten Gebäude auf Kleingartenrundstücke
• Feuer
• Einbruch-Diebstahl
• Vandalismus
• Sturm und Hagel
Zusätzlicher Schutz innerhalb der Feuer-Versicherung
• Aufräum- und Abbruchkosten bis zur Höhe der Gebäude-Versicherungssumme
• Schäden durch Überspannung infolge von Blitzeinschlägen
Familien-Unfall
Die Familien-Unfallversicherung bietet umfassenden Schutz für alle Mitglieder und ihren Familienmitgliedern vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Besonders wertvoll ist diese Versicherung, da sie Unfälle abdeckt, die während des Aufenthalts in der Kleingartenanlage, auf dem direkten Weg dorthin und zurück, sowie bei der Teilnahme an organisierten Vereinsveranstaltungen passieren können. Ein Unfall liegt immer dann vor, wenn eine versicherte Person durch ein plötzliches, von außen einwirkendem Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Versicherte Personen
Hauptversicherte Personen
Mitversicherte Personen
- Ehepartner oder Lebenspartner die im gleichen Haushalt leben
- Minderjährige Kinder die im gleichen Haushalt leben
Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst verschiedene Situationen und Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung und Pflege der Gartenanlage stehen.
- Aufenthalt und Wege
Versicherungsschutz während des Aufenthalts in der Kleingartenanlage und im Vereinsheim sowie auf dem direkten Weg von der Wohnung oder Arbeitsstelle zur Kleingartenanlage oder zum Vereinsheim und zurück.
- Bau- und Reparaturarbeiten
Schutz bei der Durchführung von Bau- und Reparaturarbeiten zur Erstellung, Instandsetzung und Errichtung der Gartenlauben sowie des übrigen Zubehörs der Gartenanlage, einschließlich der Gartenpflege.
- Gemeinschaftsarbeiten
Versicherungsschutz bei gelegentlichen Gemeinschaftsarbeiten, die von den Vereinen oder einer übergeordneten Organisation organisiert werden, sofern diese Arbeiten im Zusammenhang mit der Anlage notwendig und mit den Aufgaben der Organisation vereinbar sind.
- Vereinsveranstaltungen
Schutz bei der Teilnahme an Veranstaltungen, die vom Verein geplant und organisiert wurden.
- Vereinsreisen
Versicherungsschutz bei Reisen, die auf Veranlassung des Vereins unternommen werden.
Versicherungsleistungen
- Leistungen im Todesfall
- Leistungen im Invaliditätsfall
- Erstattung von Tagegeld bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
- Erstattung der Bergungskosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall auftreten
- Kurkostenbeihilfe
- Erstattung von bedingt erforderlichen kosmetischen Operationen
Wichtiger Hinweis!
Vorstandsmitglieder von Vereinen erhalten im Falle eines Unfalls eine erweiterte Absicherung. Diese umfasst die Zahlung eines doppelten Krankenhaustagegeldes sowie eines doppelten Tagegeldes.
Profitieren Sie mit der Familien-Unfallversicherung von umfassendem Schutz für Mitglieder und deren Familienangehörigen – insbesondere für die Mitglieder Ihres Kleingartenvereins, die in ihrer Vorstandstätigkeit doppelt abgesichert sind.
Genießen Sie Ihre Zeit im Grünen ohne Sorgen!
(Hinweis: der Antrag funktioniert leider nicht auf mobilen Endgeräten. Gelegentlich treten außerdem Probleme beim Druck des ausgefüllten Dokuments auf, so dass weder Umlaute noch Sonderzeichen dargestellt werden. In diesen Fällen füllen Sie den Antrag bitte händisch aus.)