Lesen Sie hier die archivierte Meldung vom 03.08.2022

neue Bauordnung

Nachdem der Landesverband Sachsen der Kleingärtner 2019 die Rahmenkleingartenordnung (RKO) geändert hatte, fasste der Vorstand des Stadtverbandes den Beschluss zur Überarbeitung der, aus dem Jahr 2008 stammenden Bauordnung (BO).

 

Das Ziel bestand darin,

  • Bestimmungen der RKO, Stadtratsbeschlüsse zum Hochwasserschutz, gesetzliche Forderungen zur Ver- und Entsorgung von Kleingartenanlagen und -parzellen in die Bauordnung des Stadtverbandes aufzunehmen
  • Einheitliche Maßstäbe zur Beurteilung und Durchsetzung von Sachverhalten, darunter des Bestandsschutzes von Lauben und baulichen Anlagen nach § 20a Nr. 7 BKleingG zu erläutern
  • Möglichkeiten zur klimaangepassten Entwicklung von Kleingärten, z. B. Stärkung Wasserkreislauf, Nutzung Solarenergie, zu eröffnen
  • Zuständigkeiten sowie Rechte und Pflichten der Kleingärtner, Vorstände, Ämter und Unternehmen in allen Baubelangen aufzeigen
  • Entbürokratisierung, insbesondere von Antrags- /Genehmigungsverfahren für „bauliche Kleinanlagen“ und Stärkung der Kompetenzen der Vereine.

 

Zu diesem Zweck wurde eine Arbeitsgruppe berufen, die mit viel Sachkompetenz die bestehende Bauordnung geprüft und anschließend deren Neufassung empfohlen hat.

 

Nach mehreren Online-Veranstaltungen, der Berücksichtigung von zahlreichen Vorschlägen aus Vereinen, der Stadtverwaltung und unseres Vertragsanwalts, wurde dem Stadtverbandsausschuss der Entwurf einer neu gefassten Bauordnung vorgelegt. Der Verbandsausschuss beriet über diese Vorlage und empfahl in seiner Sitzung am 12.07.2022 dem Vorstand des Stadtverbandes, diese Bauordnung in Kraft zu setzen.

Die Bauordnung ist eine Zusammenfassung bestehender Gesetze, Vorschriften und Ordnungen. Als solche ist sie durch alle Vereine, in ihrer Eigenschaft als Verwalter von Kleingärten, einzuhalten.

Sie wurde am 18.07.2022 beschlossen und tritt am 01.08.2022 in Kraft.

 

Die Bauordnung, incl. Anlagen wird als PDF bis Ende September auf der Webseite des Stadtverbandes eingestellt. Bis dahin finden Vorsitzende zur Vorabinformation die Bauordnung im internen Bereich.

Beachten Sie bitte, die Schulungen am 08.10. und 19.11.2022 finden voraussichtlich als Präsenzveranstaltung in Pillnitz statt. Als Teilnehmer werden alle Vorstände und Bauverantwortlichen, Wertermittler und Fachberater eingeladen.

Die Schulung befasst sich schwerpunktmäßig mit der Umsetzung der Bauordnung und der Berücksichtigung beim Pächterwechsel.

Zusätzlich werden wir Erfahrungen bei der Umsetzung der Bauordnung in die Online-Veranstaltungen ab September aufnehmen.

Die Anmeldung zur Schulung ist ausschließlich über die Website des Stadtverbandes möglich. Die Freischaltung der Veranstaltung zur Anmeldung erfolgt vorraussichtlich Mitte September.

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